Achten Sie auf den Unterschied: Als med. Masseurin mit eidgenössischem Fachausweis bin ich im Gegensatz zu vielen sogenannten dipl. oder ärztlich dipl. Masseuren von den meisten Krankenkassen anerkannt.


Anerkennung medizinische Masseurin mit eidgenösischem Fachausweis

Der Titel medizinischer Masseur mit eidgenössischem Fachausweis ist ein geschützter Titel.

Nach dem heutigen Stand der Dinge fällt die Massage – wenn sie durch einen Med. Masseur eidg. FA ausgeführt wird – in den Bereich der Zusatzversicherung.
Bitte erkundigen Sie sich jedoch vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, ob die Behandlungskosten übernommen werden. Sie finden hier eine Liste von Krankenkassen, welche die therapeutischen Behandlungen anerkennen.


Medizinische Masseurin mit eidg. FA


Die Ausbildung zum med. Masseur ist eine 2-jährige Vollzeitausbildung.

Zu den Ausbildungsinhalten gehören unter anderem die Grundlagen der Medizin (Anatomie, Physiologie, Pathologie) und Gesundheitsförderung. Gelernt werden die verschiedensten Fertigkeiten, zum Beispiel: Untersuchungstechniken, manuelle Lymphdrainage, klassische Massage, Bindegewebsmassage, Fussreflexzonen-Massage, Wickel und Auflagen, Elektrotherapie und Ultraschall. Ebenfalls inbegriffen ist ein sechsmonatiges Praktikum.


Praxisbewilligung


Seit Februar 2009 besitze ich eine kantonale Praxisbewilligung.

 

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